Rechtsanwalt Norbert Ginten




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Kanzlei in Köln Sülz/ Klettenberg


Tätigkeit

Zu meinen anwaltlichen Tätigkeiten gehören die Beratung sowie die Vertretung meiner Mandanten (außergerichtlich und vor Gericht) bei rechtlichen Problemen in unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Arbeitsrecht (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses), Mietrecht (z.B. Wohnungskündigung oder Mieterhöhung) oder Familienrecht (z.B. Scheidung einer Ehe). Darüber hinaus biete ich meinen Mandanten Unterstützung in steuerrechtlichen Fragen, sowie in Insolvenzverfahren. Sie können mich gerne kontaktieren, auch bei rechtlichen Problemen in anderen Rechtsgebieten, und ich berate Sie oder werde für Sie tätig.


Aktuelles

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2023 - 10 UF 1043/22

Kindesunterhalt: Studium nach Ausbildung

Der für den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern erforderliche enge sachliche Zusammenhang zwischen der Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur ist zu bejahen. Ausbildung und Studium bilden im konkreten Fall eine einheitliche Erstausbildung. Es handelt sich somit insgesamt um Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf nach § 1610 Abs. 2 BGB. Entsprechendes wurde schon vom Bundesgerichtshof im Falle einer Bauzeichnerlehre und dem anschließenden Studium der Architektur unter Bejahung einer sachlichen Beziehung und einer sinnvollen, fachbezogenen Vorbereitung auf das Studium angenommen.




Kontakt


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